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Mit dem Smart querparken - erlaubt???
(1 Leser) (1) Besucher
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THEMA: Mit dem Smart querparken - erlaubt???
#346
Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 05.05.2009 11:42 Karma: 0
Hi zusammen, würd mal gerne wissen ob es irgendwo eine feste offizielle Regel zum Parken mit einem Smart gibt. Hab die Woche meinen zweiten Strafzettel fürs Querparken kassiert und das obwohl mir schon öfters Politessen erklärt haben, dass Sie kein Problem damit haben.
In meiner Wohngegend ist die Parksituation echt ziemlich schlecht, so dass ich manchmal ewig lang nach Feierabend einen Parkplatz suche. Wenn ich dann endlich eine kleine Lücke gefunden habe, setz ich den Smart halt einfach vorwärts rein.

Gibt es denn irend ein gesetzliches Verbot, dass mich daran hindert?
Würde sonst nämlich auf jeden Fall Einspruch einlegen.
Nina
Schrauber-Praktikant
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graphgraph
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#351
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 05.05.2009 17:42 Karma: 0
also ich möchte mich erinnern das ich mal im fernsehen n bericht über so einen streitfall gesehen habe, und das es erlaubt ist. ich denke so lange man den verkehr nich behindert und im haltverbot steht ist es egal wie man welches auto parkt. beim smart bietet es sich halt sehr oft an
tun-E
Schrauber-Anfänger
Beiträge: 27
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#368
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 07.05.2009 15:13 Karma: 0
Ob das von einigen smart-Fahrern praktizierte Querparken gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, ist in Deutschland umstritten. Aus § 12 Abs. 4 StVO ergibt sich kein eindeutiges Gebot, parallel zum Fahrbahnrand zu parken. Problematisch ist, dass der smart mit einer Länge von 2,50 m etwa 0,50 m bis 0,75 m aus einer gewöhnlichen, für PKW bemessenen Parklücke hervorsteht, so dass der fließende Verkehr behindert und gefährdet wird. Hingegen ist das Querparken jedenfalls dort zulässig, wo die örtlichen Verhältnisse es erlauben[1], also entweder die Parklücke breit genug ist oder von normalen Fahrzeugen nicht nutzbarer „toter“ Raum im Anschluss an Schrägparker zum Parken genutzt werden kann[2]. In Österreich verstößt das Querparken gegen § 23 Abs. 2 StVO.

(Quelle: Wikipedia)
u-bahn
Schrauber-Praktikant
Beiträge: 5
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#369
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 07.05.2009 15:32 Karma: 0
Liebe Nina, habe hier ein offizielles Urteil gefunden, indem der Strafzettel bzw. der Einspruch zurückgenommen wurde:

www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/.../7_ii_owi_605_05.pdf
the_nerd
Schrauber-Praktikant
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Letzte Änderung: 07.05.2009 15:40 von the_nerd.
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#1021
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 05.09.2009 19:40 Karma: 0
Fr irgendwas müssen diese kleinen Smarts doch gut sein. Tuning ist bei solchen kleinen "Flitzern" nicht möglich, dann kann man sie doch wenigstens querparken lassen
christian
Schrauber-Lehrling
Beiträge: 41
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#1030
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 07.09.2009 11:51 Karma: 2
Von wegen Tuning ist beim Smart nicht möglich!
Da gibt es fast ALLES für! Bis zu 120 PS, Turbo Motor, Spoiler, etc.
Die Dinger kannste zu kleinen Formel 1 Flitzern machen! Google mal Smart Tuning und Du wirst sehen, was man alles machen kann! Unendliche Möglichkeiten!
justus25
Schrauber-Anfänger
Beiträge: 29
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#1187
Aw: Mit dem Smart querparken - erlaubt??? 05.11.2009 18:11 Karma: 0
Natürlich ist das erlaubt. Bin mir da eigentlich ziemlich sicher. Wieso denn auch nicht? Wenn das den Verkehr nicht behindert kann das eigentlich kein Problem darstellen.
cartuner
Schrauber-Anfänger
Beiträge: 20
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