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Radarwarnen können teuer werden
Mittwoch, den 23. November 2011 um 10:55 Uhr
Radarwarner sind verboten. Auch wer Navi oder Smartphone als Radarwarner nutzt, muss zahlen. 75 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg sind fällig für diese Ordnungswidrigkeit.
Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Im verklausulierten Behöden-Deutsch begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer "als *** eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt hat". Das ist in der StVO mit § 23 Abs. 1b und § 49 Abs. 1 Nr. 22 klar geregelt. Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen: Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen sie im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil behaupten: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.
Quelle: Autobild.de


